VERKAUFSBEDINGUNGEN
Artikel 1. Zweck: Dieser Vertrag ist der ausschließlichen Nutzung der Ferienwohnungen in Le Mas Mellou vorbehalten und auf den Vertrag findet ausschließlich französisches Recht Anwendung.
Artikel 2. Allgemeine Bestimmungen: Ohne die Zustimmung beider Parteien werden bei der Vertragsgestaltung keine Änderungen (Löschung, Überdruck usw.) akzeptiert. Der Eigentümer verpflichtet sich, keine Informationen jeglicher Art und auf welchem Medium auch immer, die der Mieter ihm im Rahmen der Ausführung dieses Vertrages zur Verfügung stellen musste, an Dritte weiterzugeben. Diese letztgenannten Bestimmungen gelten jedoch nicht für Auskunftsersuchen von Verwaltungen und/oder Gerichten.
Artikel 3. Vertragsabschluss und Zahlung: Die Reservierung wird wirksam, sobald der Mieter die Anzahlung für den Aufenthalt bezahlt oder an den Eigentümer zurückerstattet hatsowie eine Kopie dieses unterzeichneten Vertrags vor dem im Vertrag angegebenen Datum. Diese Anzahlung beträgt 50 % des Gesamtbetrags des Aufenthalts. Der Restbetrag der Miete muss spätestens am Anreisetag bezahlt werden.
Nebenkosten, die nicht im Mietpreis enthalten sind, müssen spätestens am Ende des Aufenthaltes beglichen werden. Die Preise verstehen sich inklusive aller Steuern, Kurtaxe und weitere Dienstleistungen werden extra berechnet. Bei Zahlung per Banküberweisung oder Kreditkarte gehen die Umtauschkosten und sämtliche Bankgebühren zu Lasten des Kunden.
Artikel 4. Kaution: Der Mieter zahlt bei der Ankunft eine Kaution in Höhe von 350 €. Die Rückerstattung erfolgt innerhalb einer Frist von maximal 15 Tagen nach Abreise des Mieters, abzüglich der vom Mieter für die Wiederherstellung der Räumlichkeiten zu zahlenden Beträge durch den Eigentümer. Die Höhe dieser Abzüge muss vom Eigentümer anhand des widersprüchlichen Ausgangsinventars, Gerichtsvollzieherberichts, Kostenvoranschlägen und Rechnungen ordnungsgemäß begründet werden. Sollte die Kaution nicht ausreichen, verpflichtet sich der Mieter, den Betrag auf der Grundlage der vom Eigentümer vorgelegten Belege zu begleichen. Diese Sicherheit kann unter keinen Umständen beeinträchtigt oder als Beitrag zur Zahlung der Miete angesehen werden.
Artikel 5. Dauer: Der Mieter muss die Räumlichkeiten zu dem im Vertrag festgelegten Zeitpunkt oder zu einem für den Eigentümer geeigneten Zeitpunkt nach der Bestandsaufnahme verlassen. Der Mieter kann in keinem Fall ein Recht darauf geltend machen, nach Ablauf der ursprünglich im Vertrag vorgesehenen Mietdauer in den Räumlichkeiten zu bleiben, es sei denn, der Eigentümer hat dem zugestimmt.
Artikel 6. Nutzung der Räumlichkeiten: Der Eigentümer stellt die Unterkunft gemäß der von ihm gegebenen Beschreibung zur Verfügung und hält sie in einem gebrauchsfähigen Zustand. Der Mieter wird die Miete in Ruhe genießen und sie entsprechend der Bestimmung der Räumlichkeiten sinnvoll nutzen. Die gemieteten Räumlichkeiten dienen der vorübergehenden Unterbringung oder Ferienunterbringung, unter Ausschluss jeglicher beruflicher Tätigkeit jeglicher Art (maximal 3 Monate). Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt bei seiner Abreise so sauber zu hinterlassen, wie er es bei seiner Ankunft vorgefunden hat. Alle Reparaturen, unabhängig von ihrer Bedeutung, die durch Fahrlässigkeit des Mieters während der Mietzeit erforderlich werden, liegen in seiner Verantwortung. Die Vermietung darf unter keinen Umständen Dritten zugute kommen, außer mit vorheriger Zustimmung des Eigentümers. Eine Untervermietung, auch unentgeltlich, ist dem Mieter unter Androhung der Vertragsauflösung untersagt; der volle Betrag der noch erworbenen oder dem Eigentümer geschuldeten Miete. Das Aufstellen von Zelten oder das Abstellen von Wohnwagen auf dem Gelände des Mietobjektes ist ohne vorherige Zustimmung des Eigentümers untersagt. Die Anzahl der Mieter darf die im Katalog oder in der Beschreibung angegebene maximale Unterkunftskapazität nicht überschreiten. In Ausnahmefällen und vorbehaltlich der Zustimmung des Eigentümers kann auf diese Regelung verzichtet werden. In diesem Fall hat der Eigentümer Anspruch auf eine Preiserhöhung, die dem Mieter zuvor mitgeteilt und im Mietvertrag festgehalten werden muss.
Artikel 7. Aufnahme von Tieren: Der Eigentümer akzeptiert die Aufnahme von Haustieren, der Mieter muss die mit ihm mitreisenden Tiere angeben und die Zustimmung des Eigentümers einholen. Der Vertrag legt die Preiskonditionen für die Aufnahme dieser Tiere fest. Interne Vorschriften, die vom Eigentümer festgelegt werden, können die Modalitäten für die Aufnahme dieser Tiere festlegen.
Artikel 8. Bestandsaufnahme und Bestandsaufnahme: Die widersprüchliche Bestandsaufnahme wird zu Beginn und am Ende des Aufenthalts vom Eigentümer oder seinem ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreter mit schriftlicher Vollmacht und dem Mieter durchgeführt. Wenn es nicht möglich ist, bei der Ankunft eine Bestandsaufnahme vorzunehmen, hat der Mieter 72 Stunden Zeit, die angezeigte Bestandsaufnahme zu überprüfen und den Eigentümer über festgestellte Anomalien zu informieren (bei Aufenthalten mit einer Dauer von höchstens 4 Tagen, dem 72-Stunden-Zeitraum). verkürzt sich auf 24 Stunden). Nach Ablauf dieser Frist gilt die Mietsache bei Einzug durch den Mieter als unbeschädigt. Es muss ein widersprüchliches Ausgangsinventar erstellt werden. Der Mieter akzeptiert, dass diese Bestandsaufnahme entweder mit dem Eigentümer oder seinem Beauftragten durchgeführt werden kann. Stellt der Eigentümer oder sein Beauftragter einen Schaden fest, muss er den Mieter innerhalb einer Woche informieren.
Artikel 9. Kündigungsbedingungen: Jede Kündigung dieses Vertrags muss per Einschreiben mit Empfangsbestätigung erfolgen, wobei das Empfangsdatum maßgeblich ist, oder per E-Mail mit Empfangsbestätigung, wobei das Empfangsdatum maßgeblich ist.
a) Kündigung auf Initiative des Mieters: Die Reservierung kann storniert werden:
- Kostenlos, wenn der Kunde seine Reservierung mindestens 22 Tage vor dem Ankunftsdatum storniert
- 50 % des Betrags, wenn der Kunde seine Reservierung zwischen 21 und 8 Tagen vor dem Ankunftsdatum storniert
- 75 % des Betrags, wenn der Kunde seine Reservierung zwischen 7 und 4 Tagen vor dem Ankunftsdatum storniert
- 100 % des Betrags, wenn der Kunde seine Reservierung innerhalb von 4 Tagen vor dem Ankunftsdatum storniert
Bei Nichterscheinen des Kunden am Anreisetag verbleiben 100 % des Reservierungsbetrages beim Eigentümer und werden von der als Garantie angegebenen Kreditkarte abgebucht.
Im Falle einer Stornierung kann der Eigentümer über seine Miete verfügen.
b) Kündigung auf Initiative des Eigentümers: Im Falle einer Stornierung durch den Eigentümer muss dieser den Mieter per Einschreiben mit Rückschein oder per E-Mail mit Rückschein informieren. Dieser wird dem Mieter die gezahlten Beträge unverzüglich vollständig zurückerstatten. Außer in Fällen höherer Gewalt kann der Mieter Schadensersatz oder Entschädigung für erlittene immaterielle und finanzielle Schäden in einer Höhe verlangen, die mindestens der Strafe entspricht, die ihm auferlegt worden wäre, wenn die Stornierung nach seinem Ermessen zu diesem Zeitpunkt erfolgt wäre.
c) Im Falle einer Kündigung während der Vertragslaufzeit: Wenn der Eigentümer den Vertrag während der Mietzeit kündigt, muss er ordnungsgemäß begründet werden (Nichtzahlung der Miete, ungültiger Scheck des Mieters, nachgewiesene Verschlechterung der Mietsache, Beschwerden von Nachbarn usw.). Diese Kündigung, die per Einschreiben mit Rückschein erfolgt, führt dazu, dass der Mieter innerhalb von zwei Tagen nach Erhalt des Schreibens, in dem er über diese Entscheidung informiert wird, abreist. In diesem Fall verbleibt der gesamte Mietbetrag unabhängig vom Kündigungsgrund beim Eigentümer. Der Eigentümer behält sich das Recht vor, den Betrag der Kaution unter den im Abschnitt „Kaution"" genannten Bedingungen einzubehalten.
Artikel 10. Unterbrechung des Aufenthalts: Im Falle einer vorzeitigen Unterbrechung des Aufenthalts durch den Mieter und wenn die Haftung des Eigentümers nicht in Frage gestellt wird, erfolgt außer der Kaution keine Rückerstattung.
Artikel 11. Ankunft: Der Kunde muss an dem im Vertrag angegebenen Tag und zu den genannten Zeiten zwischen 17.00 und 19.00 Uhr (17.00 Uhr und 19.00 Uhr) eintreffen. Im Falle einer verspäteten oder verspäteten Ankunft muss der Kunde den Eigentümer benachrichtigen, um die Anwendung von Artikel 9.a) zu vermeiden. Wir empfehlen Ihnen, Ihre Ankunftszeit am Vortag zu bestätigen und uns bei der Buchung eine Kontaktmobilnummer mitzuteilen.
Artikel 12. Zahlung des Restbetrags und der Kurtaxe: Der Restbetrag muss bei der Ankunft beim Eigentümer bezahlt werden. Die Kurtaxe ist eine lokale Steuer, die der Kunde an den Eigentümer zahlen muss, der sie dann an die Staatskasse abführt. Letzteres ist nicht im Zimmerpreis inbegriffen und wird pro Tag und pro erwachsener Person (ab 18 Jahren) berechnet.
Artikel 13. Versicherung: Der Mieter ist verpflichtet, die gemieteten Räumlichkeiten zu versichern. Er muss prüfen, ob sein Hauptwohnsitzvertrag die Verlängerung der Ferienanlage (Ferienmiete) vorsieht. Andernfalls muss er sich an seine Versicherungsgesellschaft wenden und eine Verlängerung der Garantie beantragen oder einen speziellen Vertrag im Rahmen der „Resort""-Klausel abschließen. Beim Betreten des Geländes ist eine Versicherungsbescheinigung erforderlich.
Artikel 14. Streitigkeiten:
Für alle Streitigkeiten, die sich aus der Durchführung oder Unterbrechung dieses Vertrages ergeben, sind ausschließlich die Gerichte zuständig, die für den Standort des zu vermietenden Gebäudes zuständig sind.
Gemäß Artikel L. 612.1 des Verbraucherschutzgesetzes können Sie den MEDICYS-Vermittlungsdienst kostenlos nutzen: elektronisch: www.medicys.fr oder per Post: MEDICYS - 73, bd. de Clichy - 75009 PARIS